GEWAN-Beanstandungen oder Korrekturanfragen
Erneute Übermittlung von fehlerhaften Meldungen
Führen Sie einen Doppelklick auf eine fehlerhafte Übermittlung durch. Oder markieren Sie einen fehlerhaften Eintrag und betätigen Sie den Schalter zur Fehlerbearbeitung in der Toolbar.
Es werden in der oberen Liste Meldungen und im unteren Bereich die dazu vorliegenden Fehlermeldungen angezeigt. Führen Sie einen Doppelklick auf eine Fehlermeldung durch, um die entsprechende Meldung zu bearbeiten und die Fehlerursache zu beseitigen. Markieren Sie den Fehler in der unteren Liste als Bearbeitet.
In der Toolbar finden Sie Schalter zur Anzeige von Informationen zur Übermittlung, der die aktuell gewählte Meldung zugehört.
GEWAN-Beanstandungen oder Korrekturanfragen
Die Bearbeitung von beanstandeten Meldungen erfolgt wie die Korrektur von Fehlern. Eine bearbeitete Meldung wird mit der nächsten Übermittlung übertragen.
Erneute Übermittlung von fehlerhaften Meldungen
Meldungen mit schwerwiegenden Fehlern, die wahrscheinlich eine Abweisung der Meldung oder der gesamten Übermittlung zur Folge haben, sind mit einem Kreuz gekennzeichnet.
Sind alle zu einer Übermittlung gehörenden schwerwiegenden Fehler beseitigt, werden die nicht übermittelten Meldungen für den Empfänger als nicht übermittelt markiert und können erneut übermittelt werden.
Wurde die komplette Übermittlung bei der Überprüfung vor dem Versand oder vom Empfänger abgewiesen – also keine Meldung angenommen – wird die Übermittlung als Bereit (korrigiert) erneut zur Übermittlung markiert angezeigt. Sie können die Übermittlung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Wurden bei Übertragung an ein Landesportal (z.B. Gewan) nur einzelne Meldungen abgewiesen, werden die übermittelten Daten als abgeschlossen markiert. Korrigierte Meldungen werden im Zuge der nächsten Übermittlung an den Empfänger mit ausgegeben.