Erstellung einer Wiedervorlage
Die Wiedervorlagen sollen Ihnen dabei helfen, die Übersicht über z. B. noch fehlende Unterlagen zu halten.
Seit der letzten Überarbeitung der Wiedervorlagen, werden diese nun fallbezogen gespeichert. Das heißt, Sie können sich Wiedervorlagen zu einzelnen Gewerbemeldungen erstellen.
Erstellung einer Wiedervorlage
Für die Erstellung einer Wiedervorlage muss der Fall aufgerufen werden, zudem die Wiedervorlage hinterlegt werden soll.
Anschließend betätigen Sie die Schaltfläche der Wiedervorlagen:
Damit öffnet sich der Wiedervorlagen-Navigator. Eine Maske, in der Ihnen alle aktuellen Wiedervorlagen angezeigt werden, Sie neue Wiedervorlagen erstellen, löschen oder auch einem anderen Benutzer zuweisen können.
Mit der leeren Schaltfläche oben links, können Sie sich eine neue Wiedervorlage - zu dem Fall im Hintergrund - erstellen.
In der folgenden Maske, befüllen Sie nun die Eingabefelder. Sowohl der Grund, als auch die Bemerkung der Wiedervorlage sind Freitextfelder.
Der Benutzer wird mit dem Benutzerkonto vorbelegt, dass die Erstellung der Wiedervorlage beginnt. Mit Hilfe des Drop-Down-Menüs kann der Benutzer entsprechend angepasst werden.
Die Eingabefeldern des Grundes und des Datums sind Pflichtfelder und können somit nicht leer bleiben.
Rechts neben den Eingabefeldern finden Sie die Schaltfläche für das Hinzufügen von Textbausteinen. Diese Funktion bietet sich bei immer wiederkehrenden Texteingaben an.
Nachdem Sie die Felder befüllt haben, speichern Sie Ihre Angaben mit der Schaltfläche der blauen Diskette zum [Speichern] oben rechts.
Damit wird die Wiedervorlage in den Datenbestand übernommen und es erscheint eine Fristüberwachung auf dem PC-KLAUS Desktop.
Es kann sein, dass Sie diese Fristüberwachung in den PC-KLAUS Programmoptionen erst aktiviert werden muss, damit diese auf PC-KLAUS Desktop angezeigt wird.