Betroffenenauskunft

Mit Hilfe der Betroffenenauskunft nach Artikel 12-14 der DSGVO, können Sie dem Bürger Auskunft darüber geben, welche personenbezogenen Daten von ihm, bei Ihnen in der Software gespeichert sind. Markieren Sie dazu das entsprechende PC-KLAUS-Modul in der Übersicht und suchen Sie anschließend die bereits bestehende Personenadresse mit Hilfe der Suchfunktion unten links.

 

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Sie können - unten, in der Mitte der Maske - ein eigenes Aktenzeichen für diese DSGVO-Auskunft vergeben, das auch mit auf das Formular gedruckt wird.

Mit der Schaltfläche "Vorschau Anschreiben", wird eine Bilddatei des Ausdrucks generiert.

Mit Hilfe der Schaltfläche "Anschreiben: PDF-Ausgabe" wird das Anschreiben als .pdf-Datei generiert und Sie können es in Ihrem Dateisystem abspeichern.

Die Schaltfläche "Dokumente drucken" wird das Anschreiben über den eingestellten Standarddrucker ausdrucken.