Mit Hilfe der Betroffenenauskunft nach Artikel 12-14 der DSGVO, können Sie dem Bürger Auskunft darüber geben, welche personenbezogenen Daten von ihm, bei Ihnen in der Software gespeichert sind. Markieren Sie dazu das entsprechende PC-KLAUS-Modul in der Übersicht und suchen Sie anschließend die bereits bestehende Personenadresse mit Hilfe der Suchfunktion unten links.
Sie können - unten, in der Mitte der Maske - ein eigenes Aktenzeichen für diese DSGVO-Auskunft vergeben, das auch mit auf das Formular gedruckt wird.
Mit der Schaltfläche "Vorschau Anschreiben", wird eine Bilddatei des Ausdrucks generiert.
Mit Hilfe der Schaltfläche "Anschreiben: PDF-Ausgabe" wird das Anschreiben als .pdf-Datei generiert und Sie können es in Ihrem Dateisystem abspeichern.
Die Schaltfläche "Dokumente drucken" wird das Anschreiben über den eingestellten Standarddrucker ausdrucken.