DSGVO:

Bezüglich der DSGVO bietet PC-KLAUS zwei Funktionen:

Die Betroffenenauskunft gibt dem Bürger Aufschluss darüber, welche personenbezogenen Daten von ihm in unserer Software gespeichert sind.

 

Die Verarbeitungsverzeichnisse sind einmalig von Ihnen auszufüllen und mit Angaben zu versehen. Anschließend könnte man das Verfahrensverzeichnis der PC-KLAUS Gewerbemeldung auf dem Schreibtisch platzieren, sodass der Bürger während Ihrer Erfassung der Gewerbemeldung Informationen darüber erhält, welche Daten von ihm bei Ihnen gespeichert werden.