Zentralregister

Betroffener

Mitteilung/Anfrage

Auswahl: Vordruck BZR 2

Auswahl: Vordruck BZR 2a

Auswahl: Vordruck BZR3

Auswahl: Vordruck BZR4

Elektronische Auskunft

Einführung und Voraussetzungen

 Technischer Ablauf

Optionen

Erstellung einer Übermittlungsdatei

Übersicht über elektronische Anfragen und Auskünfte

Bearbeiten von Nachrichten

Suche Zentralregister

Schnellsuche

Betroffener

Adressen

BZR 1V

BZR 2a

BZR 3

GZR 1 und GZR 2

GZR 3

GZR 4

Sonstiges

Listen- gespeicherte Suchen

Gefundene Belege

Hinweise zum Ausfüllen des Verwendungszwecks

Ausfüllen des Verwendungszwecks bei Anfragen an das Bundeszentralregister

Ausfüllen des Verwendungszwecks bei Anfragen an das Gewerbezentralregister

Starten Sie das Zentralregister über das Menü, indem Sie auf [Bearbeiten]-[Zentralregister] klicken.

 

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Sie können hier eine neue Zentralregisterauskunft erstellen. Oder einen bereits vorhandenen Datensatz suchen. Beenden Sie das Modul, wenn Sie keine Zentralregisterauskunft erstellen möchten. Auf die Übersicht für elektronische Übermittlungen wird im entsprechenden Abschnitt dieses Handbuchs eingegangen. Neue Zentralregisterauskunft erstellen

Betroffener

 

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Diese Maske wird Ihnen angezeigt, wenn Sie eine neue Zentralregisterauskunft erstellen wolle. Im linken Bereich wird Ihnen in einer Baumansicht eine Zusammenfassung des Datensatzes angezeigt. Durch Auswählen eines Eintrags, wird auf die zugehörige Seite im rechten Bereich gewechselt. Wählen Sie den Betroffenen aus (natürliche Person oder Firma). Sie können mit den Schaltern rechts neben dem Feld für den Betroffenen, eine bereits erfasste Personen oder Firmenadresse suchen Beachten Sie zur Adresseingabe bitte das Kapitel Adresserfassung. Unter Bearbeitungsmerkmale können Sie den Status des Falls einsehen und gegebenenfalls abschließen.

Für den Druck einer Quittung können Sie eine Quittungsnummer erfassen oder mit nebenstehendem Schalter eine Nummer generieren. Über das Modul [Extras]-[Optionen] im Hauptmenü können Sie die hier vergebene Nummer konfigurieren. Es wird hier kein Wert vorgetragen. Belegen Sie das Feld wenn Sie es benötigten. Die oberen Bereich der Quittung ausgegebene Haushaltsstellen können Sie dort ebenfalls festlegen. Ist einen Benutzer keine Haushaltsstelle definiert, wird die Einstellung des Administrators übernommen.

Mitteilung/Anfrage

 

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Auf dem Registerblatt Mitteilung/Anfrage können Sie Anfragen und Mitteilungen an das Bundes- bzw. Gewerbezentralregister erstelle. Markieren Sie das Kontrollkästchen Erstellung von Amts wegen, wenn die Mitteilung oder die Anfrage von Amts wegen erfolgt.

Wählen Sie dem Gemeindeschlüssel der anfragenden Gemeinde aus. Das Auswahlfeld Gemeindeschlüssel ist nur dann aktiviert, wenn an Ihre Verwaltung angeschlossene Gemeinden im Modul [Extras]-[Mandantenangaben] erfasst wurden. Das Datumsfeld wird automatisch mit dem aktuellen Datum vorbelegt.

 

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Wählen Sie hier aus, ob Sie eine Anfrage oder eine Mitteilung an das Zentralregister erfasst werden soll.

 

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Wählen Sie das Register aus, an das die Anfrage oder die Mitteilung gerichtet ist. Natürliche Person Anfrage an das Bundeszentralregister

 

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Sie können hier in dem Feld Beleg zwischen den Vordrucken BZR2, BZR2a, BZR3, und BZR4 wählen. Sie müssen zuerst einen Vordruck auswählen, bevor Sie nachfolgend Eingaben machen können.

 

 

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Abhängig vom ausgewählten Beleg, stehen Ihnen die für den Beleg möglichen Beleg- Arten zur Auswahl zur Verfügung.

Auswahl: Vordruck BZR 2

 

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Wenn Sie die Beleg- Art NB ausgewählt haben, wird nur das Feld Anschrift des gesetzlichen Vertreters aktiv. Je nach dem welche Beleg- Art ausgewählt ist, werden die für die Erfassung notwendigen Eingabefelder aktiviert oder deaktiviert. Mit den Schaltflächen rechts neben den Eingabefeldern, können Sie nach den Behörden, und Personenadressen suchen, ausgewählte Adressen bearbeiten oder eine zugewiesene Adresse entfernen. Die bei einer Neuerfassung vorbelegten Wert für die Felder Amtsgericht und Behörde-Empfänger können im Modul [Extras]-[Optionen] eingestellt werden.

Auswahl: Vordruck BZR 2a

 

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Der Beleg BZR 2a wird nur noch für die Beantragung auf Papier benötigt, bei elektronischer Übermittlung werden die benötigten Daten für Gebührenermäßigung bzw. –erlass zusammen mit der elektronischen Anfrage gesendet. Stellen Sie ein, ob dies wegen Mittellosigkeit, oder wegen eines besonderen Verwendungszwecks geschieht. Unter Bescheinigung der Behörde stellen Sie ein, ob die Mittellosigkeit des Antragstellers oder ob ein besonderer Verwendungszweck bestätigt werden kann. Geben Sie eine Begründung zum Antrag ein.

Auswahl: Vordruck BZR3

 

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Zu gewählten Betroffenen bereits erfasste Abweichende Personendaten werden Ihnen zusammengefasst angezeigt. Erfassen und Bearbeiten Sie diese Daten über den zugehörigen Schalter. Markieren Sie, ob die Aufforderung an den Betroffenen ein Führungszeugnis vorzulegen nicht sachgemäß oder erfolglos geblieben ist. Geben Sie hier eventuell abweichende Personendaten, den Verwendungszweck, die Geschäftsnummer und einen Empfänger ein.

Auswahl: Vordruck BZR4

 

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Geben Sie hier eventuell abweichende Personendaten, den Verwendungszweck, die Geschäftsnummer und eine Behörde als Empfänger ein.

 

Elektronische Auskunft

Einführung und Voraussetzungen

  • Sie haben in PC-KLAUS 32 die Möglichkeit Anfragen elektronisch an das Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister zu stellen. Die Anfrage erfolgt über das AUMIAU-Verfahren des Bundesamts für Justiz.

  • Sie benötigen für die Teilnahme einen Zugang zum DOI (DeutschlandOnlineInfrastruktur)-Netz ehemals TESTA-Netz oder eine übermittelnde Kopfstelle die einen entsprechenden Netzzugang besitzt und die Daten für Sie übermittelt. Die benötigten Unterlagen für Teilnahme und Anmeldung am AUMIAU-Verfahren erhalten Sie vom Bundesamt für Justiz - www.bundesjustizamt.de.

  • Zur Übermittlung der Daten wird eine Filetransfer-Software (FTAM) benötigt, die nach den Vorgaben des BfJ für die Datenübermittlung eingerichtet werden muss. Die Unterlagen des Bundesamts für Justiz enthalten Verweise auf geeignete Produkte.

 Technischer Ablauf

  • Aus PC-KLAUS 32 werden in einem Verzeichnis Anfrage-Dateien erzeugt.

  • Über die Filetransfer-Software wird die Anfrage-Datei an das Bundesamt für Justiz übermittelt.

  • Die Datei wird vom BfJ ausgewertet.

  • Eine Rückantwort wird elektronisch nur bei unbeschränkten Auskünften aus dem Bundeszentralregister vom BfJ übermittelt.

  • Alle anderen Auskünfte werden wie bisher auf Papier übermittelt.

  • Elektronische Auskünfte werden auf dem gleichen Weg zurück übermittelt und beim Start des Moduls Zentralregister in PC-KLAUS 32 eingelesen.

  • Sie erhalten auf dem PKDesktop in der Rubrik Zentralregister die Anzahl der Dateien im Ein- und Ausgangsverzeichnis angezeigt.

Optionen

  • Allgemeine Einstellungen finden Sie unter Extras-Optionen im Hauptmenü von PC-KLAUS. Unter dem Eintrag Programme-Zentralregister in der Baumansicht. Sie können hier Voreinstellungen für die Datenerfassung z.B. Behördenkennzeichen, Absenderadresse, Rücksendeadresse festlegen.

  • Einstellungen zu den Ausgangs- und Eingangs-Verzeichnissen für die elektronische Datenübermittlung finden Menüpunkt Extras-Optionen im Modul Zentralregister

  • Ausgang: Das Verzeichnis in das elektronische Anfragedateien erzeugt werden.

  • Eingang: Das Verzeichnis aus dem elektronische Auskunftsdateien ausgelesen werden.

  • Bei Änderung der Pfade werden bereits vorhandene Dateien aus dem alten Ordner in den neuen Ordner kopiert.

Erstellung einer Übermittlungsdatei

  • Über das Menü: Verwenden Sie den Menüpunkt [Datenübermittlung] –[Übermittlungsdatei erstellen]

  • Über das Druckformular:: Verwenden Sie den Schalter . [Übermitteln]

Übersicht über elektronische Anfragen und Auskünfte

  • Eine Übersicht über elektronische Anfragen und Auskünfte finden auf dem Eingangsformular, das Ihnen direkt nach dem Start des Moduls Zentralregister angezeigt wird.

  • Sie können auch später über den Menüpunkt [Datenübermittlung] –[Übersicht anzeigen] auf das Formular zurückkehren.

  • Auskünfte: Bei Ihnen eingegangene elektronische Auskünfte.

  • Bearbeitungsstandmitteilungen: Bei Ihnen eingegangene Bearbeitungsstandmitteilungen, in denen Sie z.B. über die verzögerte Bearbeitung einer Ihrer Anfragen informiert werden.

  • Fehlermitteilungen: Bei Ihnen eingegangene Fehlermitteilungen, in denen Sie z.B. über Fehler innerhalb einer Ihrer Anfragen informiert werden.

  • Starten Sie über den jeweiligen Link anzeigen ein Formular, das Ihnen die entsprechenden Nachrichten anzeigt.

Bearbeiten von Nachrichten

  • Haben Sie Auskünfte anzeigen aus der Übersicht gewählt, so werden Ihnen alle nicht abgeschlossenen Fälle mit Auskünften angezeigt.

  • Zugehörige Übermittlungen werden unterhalb des jeweiligen Falls angezeigt. Es werden auch die anderem dem Fall zugeordneten Übermittlungen angezeigt.

  • Übermittlungen, die kein Zuordnungsmerkmal zu einem Fall enthalten werden unter einer entsprechenden Rubrik einsortiert.

  • Analog werden Bearbeitungsstandmitteilungen, Fehlermitteilungen und unbeantwortete Anfragen angezeigt.

  • Löschen: Ist nur aktiv, wenn Sie eine Übermittlung gewählt haben. Wählen Sie diesen Schalter um eine Übermittlung zu entfernen. Achtung: Die Daten gehen beim Löschen verloren!

  • Drucken: Ist nur aktiv, wenn eine Auskunft gewählt wurde. Sie können direkt von hier die Auskunft ausgeben.

  • Zuordnen: Ist nur aktiv, wenn eine nicht zugeordnete Übermittlung gewählt wurde. Sie können diese einer unbeantworteten Anfrage zuordnen.

  • Übernahme: Ist nur aktiv, wenn Sie einen übergeordneten Fall gewählt haben. Sie können den Fall zur Ansicht oder Bearbeitung in das Hauptformular übernehmen.

  • abgeschlossen: Schließen Sie den Fall direkt von hier aus ab.

Suche Zentralregister

Schnellsuche

Über die Schnellsuche können Sie die an häufigsten benötigten Suchen durchführen.

Betroffener

  • Adressart: Stellen Sie ein, nach welcher Adressart Sie suchen möchten (Alle Adressarten, nur natürliche Personen, nur juristische Personen/Firmen). Falls Sie ausgetretene Personen mit in der Suche angezeigt bekommen möchten, vergessen Sie nicht das Feld Ausgetretene Personen berücksichtigen zu markieren.

  • Namensteile: Die Eingaben in den Namensteilen richten sich danach, welche Adressart Sie im Bereich Adressart eingestellt haben.

  • Anschrift: Suchen Sie hier nach PLZ/Ort, Ortsteil, Straße, Nr. von(Hausnummer), Telefon und Fax

  • Geburtsangaben: Suchen Sie nach dem Geburtsdatum, stellen Sie ein ob Sie nach allen männlichen oder weiblichen Personen suchen möchten. Suchen Sie nach dem Geburtsort.

  • Nationalität: Wenn Sie zum Beispiel den Punkt nur diese ausgewählt haben und die Nationalität deutsch, dann werden nur die Personen gesucht, welche als Nationalität deutsch haben. Wenn Sie den Punkt außer gewählt haben und die Nationalität deutsch ausgewählt ist, dann werden alle Nationalitäten außer die deutsche gesucht.

Adressen

  • Suche nach Adressen verwendet als: Suchen Sie hier nach der Behörde, Amtsgericht und den gesetzlichen Vertreter.

  • Oder Suchen Sie nach PLZ/Ort, Ortsteil, Straße und Nr. von bis.

BZR 1V

  • Angaben zur Entscheidung: Suchen Sie nach dem Datum ab bis, Geschäftsnummer und Entscheidende Stelle.

  • Schreibraum: Suchen Sie nach der Kennzahl in dem Sie auf den Schalter rechts neben dem Eingabefeld klicken. Es wird sich die Registerseite Zentralregister öffnen. Sie können die Kennzahl mit einem Doppelklick übernehmen. Geben Sie den Textraum ein nach dem Sie suchen möchten.

BZR 2a

  • Gebührenerlass: Suchen Sie nach, wegen Mittellosigkeit oder wegen besonderem Verwendungszweck ob diese beantragt oder bestätigt sind.

  • Begründung des Antrags: Suchen Sie nach der Begründung.

  • Vermerk der Behörde: Suchen Sie nach einem Vermerk, der von der Behörde eingetragen wurde.

BZR 3

  • Eine Aufforderung an den Betroffenen, ein Führungszeugnis vorzulegen, ist: suchen Sie hier nach nicht sachgemäß und/oder erfolglos geblieben.

GZR 1 und GZR 2

  • Entscheidung: Suchen Sie nach Datum ab bis, unanfechtbar/rechtskräftig ab bis, vollziehbar ab bis, Höhe der Geldbuße ab bis, Geschäftsnummer, Entscheidende Stelle, Postfach/Straße Hausnummer, PLZ Ort, Behörden- und Regionalkennzeichen, Gewerbeart und Gewerbeschlüssel.

  • Betätigen Sie den Schalter neben dem Feld Gewerbeschlüssel, um das Registerblatt für die Gewerbeschlüssel zu öffnen. Übernehmen Sie dann, indem Sie einen Doppelklick in die Tabelle auf einen der Gewerbeschlüssel machen. Dieser wird dann in das Feld übernommen.

  • Schreibraum: Suchen Sie nach der Kennzahl, in dem Sie auf den Schalter rechts neben dem Eingabefeld klicken. Es wird sich die Registerseite Zentralregister öffnen. Sie können die Kennzahl mit einem Doppelklick übernehmen. Geben Sie den Textraum ein nach dem Sie suchen möchten.

GZR 3

  • Der Antragsteller versichert, dass die Auskunft zur Vorbereitung einer Entscheidung der im Anschriftenfeld bezeichneten Behörde über einen Antrag: Suchen Sie nach, auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §29 SprengG bestimmt ist.

  • Angaben zum gesetzlichen Vertreter. Suchen Sie nach, die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters ist nachgewiesen. Oder nach im unteren Anschriftenfeld ist die Anschrift des gesetzlichen Vertreters eingetragen.

GZR 4

  • Der Antragsteller versichert, dass die Auskunft zur Vorbereitung einer Entscheidung der Im Anschriftenfeld bezeichneten Behörde über einen Antrag: Suchen Sie nach, auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, bestimmt ist.

Sonstiges

  • Suche in Antworttexten: Suchen Sie nach einem Antworttext der von Ihnen oder einem anderen Sachbearbeiter/in erfasst worden ist.

  • Suche in Notizen: Suchen Sie nach einer Notiz die von Ihnen oder einem anderen Sachbearbeiter/in erfasst worden sind.

  • Suche in Geschäftsnummer/Verwendungszweck: Suchen Sie nach der Geschäftsnummer bzw. dem Verwendungszweck.

  • Suche in abweichenden Personendaten: Suchen Sie nach abweichenden Personendaten, die von Ihnen oder einem/einer andern Sachbearbeiter/in erfasst worden sind

  • Suche nach verschlüsseltem Verwendungszweck: Sie können auch alternativ nach dem Klartextwert im Feld Geschäftsnummer/Verwendungszweck suchen.

  • Suche nach dem Gemeindeschlüssel der anfragenden Behörde.

Listen- gespeicherte Suchen

  • Für nähere Informationen über die Bedienung der gespeicherten Suche, lesen Sie bitte das Handbuch Allgemein Global unter dem Punkt Speicherung der Suchen für immer wiederkehrende Aufgaben.

Gefundene Belege

  • Sie bekommen hier Ihr Suchergebnis angezeigt

  • Mit den Kontrollkästchen unter der Tabelle können Sie die Größe der Tabelle ändern bzw. die Vollbild Ansicht einstellen.

  • Wenn Sie den Schalter [Tipps] unten links in der Tabelle betätigen bekommen Sie weitere hilfreiche Informationen für die Bedienung der Suche angezeigt

 

Hinweise

Hinweise zum Ausfüllen des Verwendungszwecks

Inhaltlich zur Belegart unpassende Eintragungen im Feld Verwendungszweck können zur Ablehnung einer Anfrage führen.

Um Ablehnungen zu Vermeiden, werden in PC-KLAUS 32 verschlüsselte Verwendungszwecke darauf hin geprüft, ob diese für eine Gewerbebehörde in Frage kommen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben. Im Klartext eingegebene Angaben werden nicht geprüft.

Da es auch Ausnahmen von den zu Grunde liegenden Regeln zur Prüfung geben kann, haben Sie Möglichkeit, trotz Hinweis auf eine eventuelle Fehleingabe zu speichern.

Ausfüllen des Verwendungszwecks bei Anfragen an das Bundeszentralregister

Folgende Hinweise wurden vom Bundesjustizamt zur Verfügung gestellt:

Im Umgang mit den im Zentralregister gespeicherten Daten, die in hohem Maße geeignet sind, den Einzelnen massiv in seinem individuellen Lebensbereich zu beeinträchtigen, ist besondere Sensibilität gefragt. Auskünfte aus dem Bundeszentralregister dürfen daher nur im Rahmen der Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG –, welches eine bereichsspezifische Sonderregelung zum Bundesdatenschutzgesetz ist, erteilt werden. Die Frage, für welchen Verwendungszweck eine bestimmte Behörde welche Auskunft erhalten kann, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften:

 

a)

Gemäß § 31 BZRG kann eine Behörde ein Führungszeugnis beantragen, soweit sie es zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigt und eine Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt  (Anfragecode OU). Wird das Führungszeugnis für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen benötigt, lautet der Anfragecode OW.

 

Nicht sachgemäß ist die Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage eines Führungszeugnisses regelmäßig nur dann, wenn eine für diesen nachteilige Entscheidung beabsichtigt ist (sog. Eingriffsverwaltung, z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis), so dass seine Mitwirkung nicht erwartet werden kann. In allen anderen Fällen muss es aus Gründen des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dabei bleiben, dass der Betroffene das Führungszeugnis selbst beantragt (siehe auch Götz/Tolzmann, Kommentar zum Bundeszentralregistergesetz, Rdn. 8 ff zu § 31). 

 

Die Aufforderung der Behörde ist erfolglos geblieben, wenn sie der betroffenen Person eine Frist zur Beibringung des Führungszeugnisses gesetzt und sie darauf hingewiesen hat, dass bei Nichtvorlage des Führungszeugnisses sie selbst ein Behördenführungszeugnis einholen werde. In den Fällen, in denen es sachgemäß ist , den Betroffenen zur Vorlage eines Führungszeugnisses aufzufordern, darf die Behörde jedoch auch bei erfolglos gebliebener Aufforderung nicht ohne Weiteres selbst ein Führungszeugnis beantragen. Die Nichtbeibringung eines Führungszeugnisses im Antragsverfahren oder im Verfahren im Interesse der betroffenen Person ist als bewusste Nichtvorlage seitens der Antrag stellenden Person unter Inkaufnahme einer eventuellen Ablehnung des Antrags zu werten, um zu vermeiden, dass die Behörde Kenntnis von eventuellen nachteiligen Registereintragungen erhält. Nur wenn ausnahmsweise neben dem Interesse der betroffenen Person auch ein öffentliches Interesse an der Sachprüfung und – entscheidung besteht, kann die Behörde bei erfolglos gebliebener Aufforderung selbst ein Führungszeugnis beantragen.

 

Die Erteilung von Behördenführungszeugnissen der Anfrageart OU/OW kommt dementsprechend für die nachstehenden verschlüsselten Verwendungszwecke in Betracht, weil es nicht sachgemäß ist, die betroffene Person zur Vorlage eines Führungszeugnisses aufzufordern:

 

G01 Gewerbeuntersagung

G03 Widerruf einer Gewerbeerlaubnis

G05 Widerruf einer Reisegewerbekarte

G07 Widerruf e. Apothekenbetriebserlaubnis

G09 Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

G28 Widerruf e. Erlaubnis nach § 34 c GewO

G40 Verdacht gewerberechtl. Unzuverlässigkeit

G41 Widerruf/Rücknahme der Marktfestsetzung.

 

Bei erfolglos gebliebener Aufforderung an die betroffene Person ein Führungszeugnis vorzulegen, kann - unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen - ein Behördenführungszeugnis der Anfrageart OU/OW für die nachstehenden verschlüsselten Verwendungszwecke beantragt werden:

 

G02 Erteilung einer Gewerbeerlaubnis

G04 Erteilung einer Reisegewerbekarte

G06 Erteilung e. Apothekenbetriebserlaubnis

G08 Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

G11 Gewerbeanmeldung

G14 Erlaubnis nach § 34c GewO

G15 Zulassung als Steuerberater

G19 Marktfestsetzung

G20 Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung

G21 Spielhallenkonzession

G22 Konzessionserteilung

G23 Schankerlaubnis

G25 Verlängerung einer Reisegewerbekarte

G26 Stellvertretererlaubnis nach § 9 GastG

G27 Transportgenehmigung

G30 Privatkrankenanstalt gemäß § 30 GewO

G31 Ertlg. Gemeinschaftslizenz/Gütertransport

G32 Pfandleihgewerbe nach § 34 GewO

G33 Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO

G34 Versteigerergewerbe nach § 34 b GewO

G35 Erteilung e. Genehmigung nach GüKG

G36 Vertrauensgewerbe (gem. § 38 GewO)

G38 Versicherungsvermittlung (§ 34 GewO).

 

b)

Die Erteilung unbeschränkter Auskünfte aus dem Zentralregister (Anfrageart RB) kommt für eine Gewerbebehörde nur in den Fällen des § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG in Betracht. Zulässige Verwendungszwecke sind hier:

 

I01 Ertlg. e. Erlaubnis f. Bewachungsgewerbe

I02 Überprüfung des Bewachungspersonals.

 

[Mail Bundesjustizamt, 14.07.2010]

 

Bei den Belegarten NE und NG ist die Angabe eines Verwendungszwecks nicht erforderlich. Bei der Belegart OE ist die Angabe eines Verwendungszwecks oder eines Geschäftszeichens erforderlich. Eine Beschränkung auf bestimmte Verwendungszwecke besteht nicht.

 

Die Beantragung eines erweiterten Behördenführungszeugnisses (OF) gemäß § 31 Abs. 2 BZRG ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, und zwar, wenn die Behörde es zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgabe benötigt und die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen nicht sachgemäß oder erfolglos geblieben ist. Darüber hinaus muss das Führungszeugnis zum Zweck des Schutzes Minderjähriger erforderlich sein.

 

Derzeit ist aus Sicht des Bundesamts für Justiz für die nachstehenden Verwendungszwecke die Beantragung eines erweiterten Behördenführungszeugnisses zulässig, weil eine Aufforderung an die betroffene Person nicht sachgemäß ist und ggf. der Schutz Minderjähriger tangiert sein kann:

 

bei Anfragen der Jugendämter:

R07 Bestellung zum Vormund

R08 Betreuungsangelegenheit

R09 Bestellung zum Betreuer

C11 Gefährdung des Kindeswohls

 

bei Anfragen durch den Bereich Gewerbe:

G01 Gewerbeuntersagung

G03 Widerruf einer Gewerbeerlaubnis

G05 Widerruf einer Reisegewerbekarte

G09 Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

G40 Verdacht der gewerberechtl. Unzuverlässigkeit

 

bei Anfragen durch den Bereich Fahrerlaubnisse:

K07 Widerruf einer Erlaubnis nach § 25 PBefG

K25 Rücknahme/Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis

 

andere Bereiche:

H01 Verleihung v. Orden und Ehrenzeichen

H02 Verleihung e. Lebensrettungsmedaille

H03 Verleihung d. Bundesverdienstkreuzes

R04 Schöffenwahl 

 

Für die nachstehenden Verwendungszwecke die Beantragung eines erweiterten Behördenführungszeugnisses zulässig, wenn eine Aufforderung an die betroffene Person erfolglos geblieben ist und weil ggf. der Schutz Minderjähriger tangiert sein kann:

 

bei Anfragen durch den Bereich Gewerbe:

G02 Erteilung einer Gewerbeerlaubnis

G04 Erteilung einer Reisgewerbekarte

G08 Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

G11 Gewerbeanmeldung

G25 Verlängerung einer Reisegewerbekarte

G26 Stellvertretererlaubnis nach § 9 GastG

G30 Privatkrankenanstalt gemäß § 30 GewO

G33 Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO

 

andere Bereiche:

X08 Pflegeerlaubnis

X12 Ausbildereignung

X32 Tätigk. in Tages-/Vollzeitpflege, SGB VIII

X33 Persönl. Eignung nach § 72 a SGB VIII.

 

Erfolglos geblieben ist die Aufforderung der Behörde, wenn sie dem Betroffenen eine Frist zur Beibringung des Führungszeugnisses gesetzt und ihn darauf hingewiesen hat, dass bei Nichtvorlage des Führungszeugnisses sie selbst ein Behördenführungszeugnis einholen werde. Im Falle eines begehrten begünstigenden Verwaltungsaktes, darf die Behörde jedoch auch bei erfolglos gebliebener Aufforderung nicht ohne Weiteres selbst ein Führungszeugnis beantragen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, in denen neben dem Interesse des Betroffenen auch ein öffentliches Interesse an der Sachprüfung und – entscheidung besteht.

 

[Mail Bundesjustizamt, 06.08.2010]

Ausfüllen des Verwendungszwecks bei Anfragen an das Gewerbezentralregister

Für Gewerbebehörden kommen hier alle verschlüsselten Verwendungszwecke aus dem Bereich Gewerbe in Frage.