Berichtigung

Start der Berichtigung

Namensänderung

Nicht meldepflichtiger Austritt

Der Vorgang der Berichtigung einer Gewerbemeldung (GewA4) ist seit 01.05.2022 neu eingefügt worden. Er kann sowohl von der Behörde, als auch vom Antragsteller angezeigt werden. Nach dem Speichern der Berichtigung erhalten Sie das GewA4 Formular zum Druck zur Verfügung gestellt. Außerdem wird eine solche Berichtigung im Anschluss elektronisch an die empfangsberechtigten Stellen weitergeleitet.

Start der Berichtigung

Sie starten den Vorgang der Berichtigung (GewA4) über die entsprechende Schaltfläche im Vorgangsnavigator.

Wählen Sie dort aus, ob es sich um eine Berichtigung seitens des Antragstellers oder der Behörde handelt.

Nun leitet Sie PC-KLAUS zur Bearbeitung auf das entsprechende Register [Berichtigung].

Hier definieren Sie durch die Markierung den zutreffenden Berichtigungsgrund.

 

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Falls keiner dieser vordefinierten Berichtigungsgründe zutreffen sollte, können Sie den Grund der Berichtigung im Klartext in das Eingabefeld [Sonstige Gründe] mit aufnehmen.

Zusätzlich definieren Sie hier das Datum der Wirksamkeit dieser Berichtigung und der Bekanntmachung bei Ihnen.

Namensänderung

Nachdem die Berichtigungsgründe markiert wurden, wechseln Sie auf das Register [Personen] und klicken den Namen der Person an, dessen Name oder Adresse geändert werden muss. Nachdem die richtige Person blau markiert wurde, klicken Sie rechts auf die Schaltfläche [Bearbeiten].

 

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Eine historische Adressänderung ist im Abschnitt Adresserfassung detaillierter beschrieben.

 

Nach der Änderung speichern Sie Ihre Angaben über die Schaltfläche der blauen Diskette oben links und können das Gewerbe-Berichtigungsformular (GewA4) ausdrucken.

Nicht meldepflichtiger Austritt

Mit Hilfe der Berichtigung können Sie auch in den Rechtsformen, bei denen der Gesellschafterein- und austritt nicht meldepflichtig ist, einen Ein- und Austritt in die Unternehmung erfassen. Markieren Sie dafür auf dem Registerblatt [Berichtigung] die zutreffenden Berichtigungsgründe (Benennung oder Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters) und wechseln Sie anschließend auf das Register [Personen].

Markieren Sie hier den Namen der Person, die austreten soll. Anschließend wird die Schaltfläche des "nicht meldepflichtigen Austritts" aktiv.

 

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Im Ausdruck der Berichtigung wird das von Ihnen definierte Berichtigungsdatum ausgegeben. Nicht also das Austrittsdatum des Geschäftsführers. Dies ist quasi irrelevant, da der komplette Austritt auf dem Gewerbeamt eben nicht meldepflichtig ist.