Auflistung "eMeldung - vorhandene Meldungen"
Bearbeitung nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Kriterien zur Zuweisung nach GwG
Beachten Sie für die Voraussetzungen und die Einrichtung dieser Onlineschnittstelle bitte das Kapitel System-eMeldung einrichten.
Wenn für Sie eingehende Gewerbemeldungen vorliegen, erhalten Sie eine Anzeige im Eingansformular der Gewerbemeldungen:
In unserem Beispiel liegen 3 neue Gewerbemeldungen und 6 neue Auskunftsanfragen (siehe Kapitel Gewerbemeldung-eAuskunft) vor. Starten Sie die Bearbeitung, in dem Sie auf den Eintrag klicken. Folgendes Bearbeitungsformular wird angezeigt:
Auflistung "eMeldung - vorhandene Meldungen"
Im Linken Bereich erhalten Sie eine Übersicht der ankommenden Meldungen. Markieren Sie eine Meldung, um das Formular mit den Daten der markierten Meldung zu aktualisieren.
Markieren Sie die Kontrollkästchen um diese Meldung zu übernehemen.Beachten Sie: Sie erhalten weitere Funktionen durch betätigen der rechten Maustaste.
Date Büroklammersymbol zeigt an, dass dieser Meldung ein Dokument angefügt wurde. Zur Anzeige Doppelklicken Sie bitte auf dem Registerblatt "Zusammenfassung" auf ein beliebiges Dokument in der Rubrik "Dokumente",
Diese Symbole zeigen an, dass Schriftwechsel mit diesem Anmeldenden besteht. Zur ANzeige wechseln Sie auf das Registerblatt "Schriftwechsel".
Anzeige der wichtigsten Daten zu dieser Gewerbeanmeldung. Entscheiden Sie, ob Sie diese Gewerbeanmeldung annehmen oder aber eventuelle Angaben über die Schriftwechsel-Funktionen vom Anmeldenden nachfordern.
Hier werden die Angaben zum Betrieb ausgegeben.
Auflistung der Personen mit deren Daten die in dieser zu gründenen Unternehmung enthalten sind.
Anzeige und Bearbeitungsfunktionen zum Schriftwechsel.
Anzeige der Verteiler die bei der Übernahme dieser Gewerbemeldung automatisiert zugewiesen werden. Nutzen Sie die rechte Maustaste, um Ihre Einstellungen als Vorgabe zu speichern.
Bearbeitung nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
PC-KLAUS bietet Ihnen sowohl bei der Erfassung und Bearbeitung einer Gewerbemeldung , als auch beim importieren aus dem Internet oder beim Dateiimport Ihrer Lieferanten eine sofortige Zuweisung eines Merkmals das anzeigt, ob diese Unternehmung unter das Geldwäschegesetzt (GwG) fällt.
Markieren Sie das Ankreuzfeld "Automatische Zuweisung...", damit zukünftig bei jedem Import eine Zuweisung nach den von Ihnen festgelegten Angaben erfolgt. Markieren Sie das Feld zum ersten mal, werden Sie gefragt, ob Sie bei allen in Bearbeitung befindlichen Meldungen eine Zuweisung vornehmen möchten.
Kriterien zur Zuweisung nach GwG
Klicken Sie auf die Bearbeiten Schaltfläche, um die Kriterien zur einordnung der Meldungen zu bearbeiten. Folgendes Formular wird Ihnen zur EIngabe angezeigt:
Bearbeiten Sie die bestehenden Angaben, oder legen Sie bei Bedarf neue Einträge an. Zu Bearbeitung Klicken Sie einfach auf den Eintrag den Sie bearbeiten möchten.
Bei der Zuweisung werden die Angaben zur Tätigkeit nach den hier hinterlegten Suchausdrücken durchsucht und beim auftreten einer Übereinstimmung die Gewerbemeldung mit dem Merkmal versehen.
Im Programmteil Gewerbemeldung haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit nach diesem Kriterium zu suchen, Listen auszugeben oder einen Export durchzuführen.
Nachdem Sie die vorliegenden Informationen und Angaben geprüft haben, können Sie die Gewerbemeldung als Neuanlage übernehmen und so in Ihrem Datenbestand speichern. Erstellen Sie die notwendigen ausdrucke und beachten Sie, dass Sie die richtigen Verteileradressen zugewiesen haben, damit die Meldung bei Ihrer monatlichen Meldungsübermittlung an die richtigen Empfänger weiter geleitet wird. Verfahren Sie zur Übermittlung wie im Kapitel Gewerbemeldung-Meldungsübermittlung beschrieben.
Klicken Sie zur Übernahme auf die rot umrahmte Schaltfläche: