Gewerbemeldung-Meldungsübermittlung

Meldungsübermittlung

Start der Meldungsübermittlung

 

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Meldungsübermittlung

Mit dem Programmteil Meldungsübermittlung übermitteln Sie die von Ihnen erfassten Meldungen an die empfangsberechtigten Behörden. Ob eine Behörde empfangsberechtigt ist, legen Sie im Programmteil Allgemeine Adressen fest. Lesen Sie dort nach, welche Einstellungen notwendig sind.

 

Ab der PC-KLAUS Version 14 setzen wir ein für Sie kostenloses und deutschlandweit erfolgreich eingesetztes Zusatzprodukt "Iris" zur gesetzeskonformen Übermittlung (OSCI) der Gewerbedaten ein. Beachten Sie dazu das Kapitel Installation und Einrichtung Iris. Dort finden Sie Hinweise zur Dokumentation als auch Informationen wie der Download der Iris möglich ist.

 

 

Start der Meldungsübermittlung

Starten Sie den Programmteil Meldungsübermittlung über das Eingangsformular oder über den Menüpunkt [Weitergabe]-[Meldungsübermittlung] im Programmteil Gewerbemeldung

 

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