Im nachfolgenden Beispiel gehen wir davon aus, dass ein Finder ein schwarzes Mobiltelefon der Marke Apple abgeben möchte. Es handelt sich um ein iPhone 12. Die Fundanzeige soll veröffentlicht werden und der Finder zeigt Eigentumserwerb an, weshalb eine Datenlöschung durchgeführt werden muss.
Es handelt sich um ein Smartphone. Die Hauptkategorie ist „Mobiltelefone“ und die Unterkategorie „Smartphone“.
Gelagert wird das Smartphone hier im Fundbüro und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist möchten wir es versteigern. Der Schätzwert ist 800€. Der Finder beansprucht Eigentumserwerb und die Fundanzeige soll veröffentlicht werden. Daher werden „Eigentumserwerb“, „Internetveröffentlichung“ und „Veröffentlichungsliste“ auf „Ja“ gestellt. Da eine Datenlöschung durchgeführt werden muss, wird auch „Datenlöschung“ auf „Ja“ gestellt.
Wir halten Marke, Modell und Farbe fest. Es handelt sich um ein Apple Gerät, genauer das iPhone 12 in schwarz. Hat das Telefon zum Beispiel einen Kratzer an der Ladebuchse, kann dies beim öffentlichen Vermerk eingetragen werden.
In der internen Beschreibung wird beispielsweise die IMEI des Geräts oder SIM-Nummer zusammen mit Netzbetreiber festgehalten.
Zuletzt können Bilder nach dem im Erstellen einer Fundanzeige erklärten Verfahren hinterlegt werden.