Versteigerungen
Wenn die Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist, können die Fundsachen versteigert werden. Sie können auf die jeweiligen Gegenstände bieten und diese dann erwerben.
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Dort können Sie nun alle Gegenstände sehen, welche vor Ort sowie online versteigert werden. Wählen Sie einen Artikel aus, den Sie ersteigern wollen und bieten auf diesen. Nach Ablauf der Versteigerung werden Sie über E-Mail informiert, ob Sie den Artikel erworben haben.
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